Studienfinanzierung
Den Studierenden des Frankreichzentrums bieten sich verschiedene Möglichkeiten der Studienfinanzierung.
1. Stiftungen
Bei folgenden Stiftungen kann ein Stipendium beantragt werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden:
Konrad-Adenauer-Stiftunghttp://www.kas.de
Friedrich-Ebert-Stiftung
http://www.fes.de
Heinrich-Böll-Stiftung
http://www.boell.de
Friedrich-Naumann-Stiftung
http://www.fnst.de
Hans-Böckler-Stiftung
http://www.boeckler.de
Da Stipendien immer mehrere Monate vor deren Inanspruchnahme beantragt werden müssen, empfiehlt es sich, mindestens ein halbes Jahr vor Studienbeginn Kontakt mit der Förderinstitution aufzunehmen und Bewerbungsunterlagen anzufordern.
2. Stipendium für den Auslandsaufenthalt
Für das Pflichtpraktikum, das die Studierenden in Frankreich oder im frankophonen Ausland absolvieren, erhalten sie vom Frankreich-Zentrum ein Stipendium.
Studierende des Masters "Interkulturelle Studien. Deutschland und Frankreich", die im Rahmen ihres Studiums kein Pflichtpraktikum absolvieren, erhalten das Stipendium für eine Dauer von vier Monaten wärend ihres Studienaufenthaltes an der ENS Lyon bzw. der Université Lumière Lyon 2.
Im Falle eines vom Studierenden zu verantwortenden Studienabbruchs ist das Stipendium an das Frankreich-Zentrum zurückzuzahlen.
3. Darlehen des Fördervereins
In Zusammenarbeit mit der Volksbank Freiburg bietet der Förderverein des Frankreich-Zentrums den Studierenden die Möglichkeit eines Darlehens. Das Darlehen umfasst einen Zeitraum von fünf Monaten. Der Förderverein trägt die Zinslast bis ein Jahr nach Ablauf des Darlehens. Über die Modalitäten der Darlehensvergabe werden die Studierenden rechtzeitig informiert.
4. DFH Mobilitätsbeihilfen
Derzeit werden alle drei Masterstudiengänge, die das Frankreich-Zentrum anbietet, von der Deutsch-Französischen Hochschule gefördert. Die Studierenden erhalten während ihrer Auslandsphase im zweiten Masterjahr für eine Dauer von insgesamt zehn Monaten eine Moblilitätsbeihilfe in Höhe von 270€ monatlich.