Master Interkulturelle Studien

Die Masterarbeit/-prüfung

Die Masterprüfung besteht aus:

  1. den studienbegleitenden Prüfungen in den Lehrveranstaltungen in den ersten beiden Semestern an der Universität Freiburg und dem 3. und 4. Semester an der École Normale Supérieure – Lettres et Sciences Humaines oder der Université Lumière – Lyon 2
  2. der Abschlussarbeit, die im Rahmen einer Doppelbetreuung verfasst wird, und
  3. dem Kolloquium.

Die Masterarbeit wird während des vierten Semesters angefertigt, die Anmeldung der Abschlussarbeit muss bis spätestens zum 1. März eines jeden Jahres erfolgen. Das Thema der Arbeit kann in Anlehnung an eine Lehrveranstaltung gewählt werden oder einem persönlichen Forschungsinteresse entspringen. In jedem Fall sollte es mit den jeweiligen Betreuern, einem Mitglied oder einem/einer Hochschuldozenten/in des Frankreich-Zentrums und einem Mitglied der Université Lyon 2 oder der ENS-Lettres et Sciences Humaines, abgestimmt werden. Bei der Anmeldung werden der/die erste Betreuer/in und der/die zweite Betreuer/in angegeben.
Die Masterarbeit muss den formalen Ansprüchen wissenschaftlichen Arbeitens genügen und kann in deutscher oder französischer Sprache abgefasst sein. Bei einer Erstellung der Arbeit in deutscher Sprache ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Französisch, bei einer Erstellung der Arbeit in französischer Sprache eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Deutsch beizufügen (max. 5 Seiten).

Das Kolloquium ergänzt die schriftliche Abschlussarbeit. Es dient der Feststellung, ob der Prüfling befähigt ist, die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit, die fachlichen und methodischen Grundlagen und die fächerübergreifenden Bezüge mündlich darzustellen und selbständig zu begründen. Das Kolloquium dauert etwa 30 Minuten und wird von einer deutsch-französischen Kommission abgenommen.